BDG‑Novelle 1996: Kinderzulage, Meldepflicht & Neuordnung der Vertragsassistenten
abgestimmt am
28.06.1996
Zusammenfassung
Die BDG‑Novelle 1996 verknüpft die Kinderzulage mit dem Familienbeihilfeanspruch, führt eine Meldepflicht für dienstlich verursachte Hindernisse ein und stellt die Laufbahn der Vertragsassistenten neu auf – von befristeten Anstellungen hin zu möglichen unbefristeten Stellen bei Vorliegen bestimmter Qualifikationen.
einfache MehrheitXX28.06.1996
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Begriff der Diplome wird um die zweite EU‑Richtlinie zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise erweitert.
Eine neue Meldepflicht verpflichtet Beamte, Dienstverhinderungen durch Dritte unverzüglich zu melden und Beweismittel bereitzustellen.
Die Kinderzulage wird an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt; das aufwendige Einzelnachweisverfahren für Studium und Einkommen entfällt.
Die Mindestdauer für die Leistungsfeststellung wird von 13 Wochen auf 7 Wochen verkürzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.