Zusammenfassung
Der Entwurf reformiert die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: mittelbare Bundesverwaltung wird abgeschafft, mehr Aufgaben gehen auf die Landesvollziehung über, Delegationsbefugnisse des Bundes werden ausgeweitet und neue einheitliche Regelungen (Art. 11a) eingeführt.2/3 Mehrheit XX 30.06.1998
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Die bisherige mittelbare Bundesverwaltung wird abgeschafft; betroffene Aufgaben gehen in die Landesvollziehung über, wobei die Länder an Weisungen des Bundes gebunden bleiben.
- Das Delegationsinstrument wird auf alle Angelegenheiten des Art. 10 Abs. 1 ausgeweitet, sodass der Bund künftig mehr Kompetenzen an die Länder übertragen kann.
- Ein neuer Artikel 11a regelt einheitliche Bundesvorschriften in Bereichen, in denen Bund und Länder gemeinsam tätig sind (z. B. Emissionsgrenzwerte, Entschädigungen).
- Änderungen der Kompetenzverteilung dürfen künftig nur durch eine ausdrückliche Änderung des B‑VG erfolgen, wodurch die Verfassungsstabilität erhöht wird.
Dokumente (PDFs)
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