Übereinkommen über grenzüberschreitende Industrieunfälle
abgestimmt am
18.06.1999
Zusammenfassung
Ein internationales Übereinkommen zur Zusammenarbeit zwischen Staaten, um die Folgen von Industrieunfällen über Staatsgrenzen hinweg zu verhindern und zu bekämpfen.
einfache MehrheitXX18.06.1999
Andere
Verfassung
Zivilschutz
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ziel des Abkommens ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Industrieunfällen.
Es werden verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit bei der Unfallverhütung und der Notfallhilfe festgelegt.
Die Öffentlichkeit muss über gefährliche Tätigkeiten und mögliche Risiken in ihrer Umgebung informiert werden.
Staaten müssen Systeme einrichten, um im Falle eines Unfalls sofort über die Grenze hinweg warnen zu können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.