Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes zur EU‑Anpassung 1996
abgestimmt am
12.07.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Abfallwirtschaftsgesetz, um EU‑Vorgaben zu übernehmen, definiert gefährliche Abfälle neu und erweitert die Kontrolle von Ein‑, Aus‑ und Durchfuhr durch Zoll und Umweltminister.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Gesetz
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
Der Minister für Umwelt, Jugend und Familie muss per Verordnung festlegen, welche Abfälle als gefährlich gelten, basierend auf 14 Gefahreneigenschaften (z. B. explosiv, giftig).
Der Begriff „Abfallerzeuger“ wird erweitert und umfasst künftig jede natürliche oder juristische Person, die Abfälle verursacht.
Ein neues Genehmigungsverfahren für Sammel‑ und Verwertungssysteme wird eingeführt; die Genehmigung gilt maximal zehn Jahre.
Die Verbringung von Abfällen (Ein‑, Aus‑ und Durchfuhr) wird nach der EG‑VerbringungsV geregelt; die Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.