Novelle zum Ärztegesetz – Ausbildung, ausländische Ärztinnen/Ärzte, Pflegehelfer‑Injektion & Heilpraktikerverbot
abgestimmt am
28.06.1996
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ärztegesetz: Er regelt die Facharztprüfung, erweitert anerkannte Ausbildungsstätten, schafft Sonderregelungen für EWR‑Ärztinnen und -Ärzte sowie für Zahnärzte, erlaubt Pflegehelfern Insulininjektionen und verbietet unerlaubte Heilpraktikerausbildungen.
einfache MehrheitXX28.06.1996
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Facharztprüfung wird zum Ausbildungserfordernis für Turnusärztinnen und -ärzte, wobei nun der Beginn der Facharztausbildung entscheidend ist – nicht mehr der Start des Hauptfachs.
Der Turnus muss Ausbildung in den Kernbereichen (Allgemeinmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde u. a.) absolvieren; das neue Fach „Kinder‑ und Jugendheilkunde“ wird ausdrücklich aufgenommen.
Ausländische Ärztinnen und Ärzte aus dem EWR erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Zertifikat für die Facharztausbildung, das von der Österreichischen Ärztekammer ausgestellt wird.
Krankenanstalten können als Ausbildungsstätten anerkannt werden, auch wenn sie nicht alle kleinen Fachabteilungen besitzen – die fehlenden Bereiche dürfen durch Konsiliarärzt*innen in Lehrpraxen abgedeckt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.