AMG‑Novelle 1996: EU‑Harmonisierung, neue Ausnahmen & erweiterte Sicherheits‑ und Kennzeichnungspflichten
abgestimmt am
28.06.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Arzneimittelgesetz: neue Ausnahmen für komplementärmedizinische Stoffe, Definition radioaktiver Arzneimittel, Einführung zentraler und dezentraler EU‑Zulassungsverfahren, erweiterte Kennzeichnungspflichten und ein neues Pharmakovigilanzsystem.
einfache MehrheitXX28.06.1996
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Erweiterung des Ausnahmekatalogs um Stoffe, die ausschließlich nach komplementärmedizinischen Methoden eingesetzt werden.
Einführung neuer Definitionen für radioaktive Arzneimittel, Generatoren, Kits und Vorstufen.
Präzisierung der Definition von Arzneimittel‑Großhändlern gemäß Gewerbeordnung 1994.
Einführung des zentralen Zulassungsverfahrens nach EU‑Verordnung Nr. 2309/93.
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