Novelle 1998 – Teilprivatisierung von Post‑ und Telekom‑Unternehmensbereichen
abgestimmt am
04.12.1998
Zusammenfassung
Die Novelle von 1998 hebt den Pflicht‑Börsengang der gesamten Post‑ und Telekom‑Austria AG auf und legt stattdessen fest, dass die Bereiche Postdienst, Postautodienst und Telekommunikationsdienst nach eigenen Privatisierungskonzepten zu veräußern sind. Gleichzeitig werden Governance‑Regelungen, Berichtspflichten und steuerliche Befreiungen angepasst.
einfache MehrheitXX04.12.1998
Gesetz
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber hebt den Pflicht‑Börsengang der gesamten PTA bis 1999 auf und legt stattdessen fest, dass die drei Unternehmensbereiche (Postdienst, Postautodienst, Telekommunikationsdienst) nach eigenen Privatisierungskonzepten zu veräußern sind.
Die PTA erhält die weitreichende Befugnis, im In‑ und Ausland Zweigniederlassungen zu gründen, Tochtergesellschaften zu übernehmen und Umstrukturierungen nach geltendem Gesellschaftsrecht durchzuführen.
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr muss jährlich dem Nationalrat über die von der PTA erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen berichten.
Der Aufsichtsrat wird von maximal zwölf Mitgliedern auf ein Maximum von zwölf reduziert; die Besetzung erfolgt teilweise über den Bundesminister für Finanzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.