Bundesverfassungsgesetz zur Festlegung der Staatsgrenze Österreich‑Slowenien
abgestimmt am
10.07.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz legt den genauen Verlauf der Staatsgrenze zu Slowenien fest, definiert die Grenze anhand von Anlagen und macht sie unabhängig von späteren Flussveränderungen. Es tritt gleichzeitig mit dem 1995 geschlossenen Grenzvertrag in Kraft und erfordert ergänzende Landesgesetze.
2/3 MehrheitXX10.07.1996
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert die Staatsgrenze zwischen Österreich und Slowenien und legt fest, dass sie über die in den Anlagen 1‑23 beschrieben wird.
Veränderungen von Flussläufen (nasse Grenzstrecken) haben keinen Einfluss auf die festgelegte Grenze.
Der genaue Grenzverlauf in den einzelnen Abschnitten wird durch die jeweiligen Anlagen (Grenzbeschreibung, Koordinatenverzeichnis, Grenzplan) festgelegt.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist an das Inkrafttreten des Staatsvertrages von 1995 und an die Verabschiedung entsprechender Landesverfassungsgesetze für Kärnten und Steiermark gebunden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.