Novelle des Land- und Forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes
abgestimmt am
28.06.1996
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt das Dienstrecht für land- und forstwirtschaftliche Lehrer an die Bundeslehrer an. Es verlängert die Probezeit auf sechs Jahre und regelt neue Verfahren für Schulleiter und Leistungsfeststellungen.
einfache MehrheitXX28.06.1996
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Anpassung des Dienstrechts an die Reformen der Bundeslehrer zur Sicherstellung der Gleichbehandlung.
Die Probezeit für eine dauerhafte Anstellung wird von vier auf sechs Jahre verlängert.
Lehrer können bereits nach zwei aufeinanderfolgenden negativen Leistungsfeststellungen entlassen werden.
Für Schulleiter wird ein neues Verfahren mit einer befristeten Probezeit von vier Jahren eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.