Einführung der Anlegerentschädigung und Reform des Bankwesens
abgestimmt am
24.03.1999
Zusammenfassung
Dieses Gesetz führt einen Schutz für Anleger ein, der bei der Pleite von Banken oder Wertpapierfirmen greift. Es regelt die Entschädigung bis zu 20.000 Euro und setzt EU-Vorgaben um.
2/3 MehrheitXX24.03.1999
Gesetz
Verfassung
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Einführung eines gesetzlichen Schutzes für Anleger bei Zahlungsunfähigkeit von Finanzinstituten.
Die Entschädigungssumme ist auf maximal 20.000 Euro pro Person begrenzt.
Die Auszahlung der Entschädigung muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Forderung erfolgen.
Bestimmte Gruppen, wie etwa Staatsorgane oder Personen mit Geldwäsche-Verurteilungen, sind von der Sicherung ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.