Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die Herstellung und Verwendung von Tierfutter sowie die Kontrolle von Betrieben, um EU-Standards zu erfüllen.einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.1999
- Das Gesetz legt verbindliche Regeln für die gesamte Kette von der Herstellung bis zur Verwendung von Tierfutter fest.
- Futtermittel müssen in deutscher Sprache, deutlich lesbar und dauerhaft gekennzeichnet sein, um Täuschungen zu vermeiden.
- Betriebe im Futtermittelsektor müssen je nach Art ihrer Tätigkeit entweder eine offizielle Zulassung oder eine Registrierung beantragen.
- Bei der Einfuhr von Futtermitteln aus Nicht-EU-Ländern gelten spezielle Kontrollvorschriften an festgelegten Eintrittsstellen.
Abstimmung
SPÖ (71)
ÖVP (52)
F (41)
L (9)
GRÜNE (9)
Abstimmung
SPÖ
(71)
ÖVP
(52)
F
(41)
L
(9)
GRÜNE
(9)
Referenziert in
Futtermittelgesetz 1999 - FMG 1999 (AA-446)
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Abänderung
Importverbot für Lebens- und Futtermittel, die nicht nach österreichischen Erzeugungsrichtlinien hergestellt worden sind (748/UEA)
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Entschließung
Maßnahmen hinsichtlich der Dioxinkontamination von Lebens- und Futtermitteln (746/UEA)
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Entschließung
Kennzeichnung von Schweinefleisch ausschließlich in Österreich geborener und gemästeter Schweine mit dem sog. A-Stempel (743/UEA)
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Entschließung
Förderung des ökologischen Landbaus und einer artgerechten Tierhaltung, (745/UEA)
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Entschließung
Förderung der bäuerlichen Strukturen und Einführung einer Flächenbindung in der Tierhaltung (749/UEA)
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Entschließung
Importverbot für US-Hormonfleisch, Verstärkung der Lebensmittelkontrollen (747/UEA)
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Entschließung
Maßnahmen zur Verbesserung und Kontrolle der Qualität von Lebensmitteln (744/UEA)
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Entschließung
Dokumente (PDFs)
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