Bundesgesetz zur Einrichtung des österreichischen Abwrackfonds für die Binnenschifffahrt
abgestimmt am
28.06.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet einen öffentlichen Abwrackfonds für die Binnenschifffahrt ein, sammelt Beiträge von Schiffseignern, dem Bund und der EU und nutzt das Geld zur Reduktion überflüssiger Schiffsraum.
einfache MehrheitXX28.06.1996
Gesetz
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Einrichtung des Österreichischen Abwrackfonds für die Binnenschifffahrt mit Sitz in Wien.
Der Fonds erhebt Beiträge, verwaltet Sonderbeiträge, überwacht die Einhaltung von Verpflichtungen, veranlasst Abwrackungen und berichtet über Finanzlage und abgewrackte Tonnage.
Anträge auf Abwrackprämien und Meldungen zu Beiträgen sind beim Fonds einzureichen; Entscheidungen erfolgen per Bescheid.
Der Fonds wird steuerlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts behandelt und ist von Stempelgebühren sowie der Bundesverwaltungsabgabe befreit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.