Das Seeschiffahrts‑Erfüllungsgesetz (SSEG) setzt fünf internationale IMO‑Übereinkommen und zwei EU‑Richtlinien in österreichisches Recht um, regelt den Bau, die Instandhaltung und die Zertifizierung von Seeschiffen sowie die Zuständigkeiten von Behörden und Klassifikationsgesellschaften.
einfache MehrheitXX28.06.1996
Gesetz
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Das Gesetz überträgt die internationalen Seeschifffahrts‑Übereinkommen SOLAS, MARPOL, COLREG, LOAD LINE und STCW in das österreichische Recht.
Reeder und Kapitäne müssen ihre Schiffe nach den Vorgaben bauen, instand halten und mit allen erforderlichen Sicherheits‑ und Umweltzeugnissen ausstatten.
Anerkannte Klassifikationsgesellschaften erhalten die Befugnis, Prüfungen durchzuführen und die notwendigen Zeugnisse auszustellen; ihre Anerkennung richtet sich nach klar definierten Mindestkriterien.
Das Gesetz regelt Befreiungen, Übergangsbestimmungen und sieht Geldstrafen bis zu 100 000 S für Verstöße gegen die Pflichten von Reedern, Kapitänen oder Klassifikationsgesellschaften vor.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.