Exportverbot für gefährliche Abfälle in Entwicklungsländer
abgestimmt am
14.07.1999
Zusammenfassung
Änderung des Basler Übereinkommens zur Einführung eines Exportverbots für gefährliche Abfälle in Entwicklungsländer und zur Präzisierung der Abfalllisten.
einfache MehrheitXX14.07.1999
Andere
Abfall
Abfallwirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Einführung eines umfassenden Verbots für den Export gefährlicher Abfälle von Industriestaaten in Entwicklungsländer.
Anerkennung des hohen Risikos einer unsachgemäßen Entsorgung in Entwicklungsländern durch eine neue Erklärung im Übereinkommen.
Einführung von zwei neuen Listen (Liste A und Liste B), um die Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich zu erleichtern.
Festlegung einer Gruppe von Staaten (darunter OECD-Mitglieder und die EG), für die das Exportverbot gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.