Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes
abgestimmt am
20.05.1999
Zusammenfassung
Das Gesetz verpflichtet österreichische Gerichte und bestimmte Behörden, bei Fragen des EU-Rechts in Strafsachen den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung zu bitten.
einfache MehrheitXX20.05.1999
Gesetz
Europäische Union
Schwerpunkte
Gerichte und bestimmte Behörden müssen bei relevanten EU-Fragen eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes einholen.
Die Verpflichtung gilt vor allem für Bereiche der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Der Bundeskanzler ist dafür verantwortlich, eine aktuelle Liste der betroffenen Verträge im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
Betroffen sind insbesondere Gerichte und Behörden, deren Entscheidungen nicht mehr durch nationale Rechtsmittel angefochten werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.