Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 – Modernisierung der Arbeitszeitvorschriften
abgestimmt am
11.07.1996
Zusammenfassung
Das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 regelt die Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Sonderbestimmungen für Beschäftigte in Backwaren‑Erzeugungsbetrieben, modernisiert das alte Gesetz und führt Aufzeichnungs‑ sowie Durchrechnungsregelungen ein.
einfache MehrheitXX11.07.1996
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die in Betrieben beschäftigt sind, die überwiegend Backwaren herstellen.
Die Normalarbeitszeit beträgt maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche; über Kollektivvertrag kann die Wochenarbeitszeit bis zu 43 Stunden ausgeweitet werden, solange der durchschnittliche Wert im Durchrechnungszeitraum 40 Stunden nicht überschreitet.
Überstunden sind erlaubt, wenn ein erhöhter Arbeitsbedarf besteht: maximal zwei Stunden pro Tag und zehn Stunden pro Woche, mit einem Mindestzuschlag von 50 % des Normallohns.
Nachtarbeit (20 Uhr‑6 Uhr) wird mit einem Zuschlag von 75 % (20‑4 Uhr) bzw. 50 % (4‑6 Uhr) vergütet; ausgebildete Bäckerinnen dürfen Nachtarbeit leisten, andere Frauen nur unter bestimmten Bedingungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.