Das Bundesgesetz schafft einen einheitlichen Wahlrahmen für die Europawahl in Österreich, definiert Zuständigkeiten, Fristen und Verfahren von der Ausschreibung bis zur Mandatsvergabe, führt eine 4 %‑Sperrklausel und das d’Hondt‑Verfahren ein und regelt Kosten- sowie Sonderregelungen für Wahlkarten‑ und Auslandswähler.
einfache MehrheitXX31.01.1996
Gesetz
Wahl
Schwerpunkte
Alle Personen, die am Stichtag in der Europa‑Wählerevidenz eingetragen sind und das 19. Lebensjahr vollendet haben, besitzen aktives Wahlrecht.
Die Mandatsverteilung erfolgt nach dem d’Hondt‑Verfahren und berücksichtigt gleichzeitig die erhaltenen Präferenzstimmen.
Ein Wahlvorschlag muss spätestens 37 Tage vor dem Wahltag eingereicht werden und entweder von fünf Nationalratsabgeordneten, zwei EU‑Abgeordneten oder 2 600 Unterstützungserklärungen unterschrieben sein.
Die Kosten der Wahl werden zu einem Drittel vom Bund übernommen; Druckkosten für Stimmzettel und Wahlunterlagen werden vollständig erstattet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.