Neuregelung der Bundesstatistik und Errichtung der Bundesanstalt Statistik Österreich
abgestimmt am
13.07.1999
Zusammenfassung
Dieses Gesetz schafft eine neue Rechtsgrundlage für die österreichische Bundesstatistik. Es wandelt das bisherige Statistikamt in eine eigenständige Bundesanstalt öffentlichen Rechts um und modernisiert die Datenerhebung durch verstärkte Nutzung von Registern.
einfache MehrheitXX13.07.1999
Gesetz
Statistik
Schwerpunkte
Umwandlung des Statistikamtes in eine eigenständige Bundesanstalt.
Bevorzugung der Datennutzung aus Registern und Verwaltungsdaten zur Entlastung der Bürger.
Strenge Beschränkungen für die Erhebung sensibler personenbezogener Daten (z.B. Religion, politische Meinung).
Verpflichtung zur Anonymisierung von Daten, sobald der Personenbezug nicht mehr benötigt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.