Strafvollzugsnovelle 1999: Reform von Rechtsschutz und Datenverwaltung

Zusammenfassung

Diese Reform des Strafvollzugs führt unabhängige Vollzugskammern zur Beschwerdeentscheidung ein, stärkt die regionale Aufsicht und ermöglicht eine moderne, digitale Datenverwaltung der Häftlingsdaten.
einfache Mehrheit XX 17.06.1999
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Einrichtung unabhängiger Vollzugskammern zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Anstaltsleitung.
  • Die Vollzugskammern werden aus einem Vorsitzenden (Richter) und zwei weiteren Mitgliedern zusammengesetzt.
  • Die Aufsicht über die Strafvollzugsanstalten wird auf die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz ausgeweitet.
  • Einführung einer gesetzlichen Basis für die automatisierte Datenverarbeitung im Strafvollzug.
Dokumente (PDFs)
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