Zusammenfassung
Diese Reform des Strafvollzugs führt unabhängige Vollzugskammern zur Beschwerdeentscheidung ein, stärkt die regionale Aufsicht und ermöglicht eine moderne, digitale Datenverwaltung der Häftlingsdaten.einfache Mehrheit XX 17.06.1999
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Einrichtung unabhängiger Vollzugskammern zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Anstaltsleitung.
- Die Vollzugskammern werden aus einem Vorsitzenden (Richter) und zwei weiteren Mitgliedern zusammengesetzt.
- Die Aufsicht über die Strafvollzugsanstalten wird auf die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz ausgeweitet.
- Einführung einer gesetzlichen Basis für die automatisierte Datenverarbeitung im Strafvollzug.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.