Übertragung der Olympia-Sportanlagen Innsbruck an Land und Stadt
abgestimmt am
15.07.1999
Zusammenfassung
Der Bund überträgt seine Anteile am Olympia-Eissportzentrum Innsbruck sowie ein Grundstück in Innsbruck unentgeltlich an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck, um die finanzielle Verantwortung für die Sportanlagen regional zu verlagern.
einfache MehrheitXX15.07.1999
Gesetz
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Der Bund gibt seine Anteile an der Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Gesellschaft an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck ab.
Ein großes Grundstück in Innsbruck mit den Sportanlagen wird unentgeltlich an die Stadt Innsbruck übertragen.
Durch diesen Schritt spart der Bund voraussichtlich jährlich etwa 5,5 Millionen Schilling an Zuschüssen.
Die Übertragung soll zum 1. Jänner 2000 wirksam werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.