Einführung einer Europa‑Wählerevidenz für die Europawahl
abgestimmt am
31.01.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft ein dauerhaftes Wahlregister für die Europawahl, in das österreichische Staatsbürger, im Ausland lebende Österreicher und Unionsbürger mit Wohnsitz in Österreich aufgenommen werden, und regelt den Daten‑ und Verwaltungsablauf.
einfache MehrheitXX31.01.1996
Gesetz
Wahl
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber führt ein neues, dauerhaft zu führendes Wahlregister für die Europawahl ein.
Eintragungsberechtigt sind österreichische Staatsbürger, im Ausland lebende Österreicher (mit Erklärung) und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich (nach Vorlage von Ausweis und Erklärung).
Personen, die wegen einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurden, sind für sechs Monate vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Betroffene können schriftlich oder mündlich Einspruch gegen Eintragungen erheben; bei mutwilligem Missbrauch droht eine Verwaltungsübertretung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.