Reform der Aufnahmeregelungen in land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
abgestimmt am
16.07.1999
Zusammenfassung
Das Gesetz passt die Aufnahmeregelungen für land- und forstwirtschaftliche Schulen an und öffnet den Zugang zu Fachakademien für mehr Schulabgänger.
einfache MehrheitXX16.07.1999
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Vereinfachung der Aufnahmebedingungen für Schüler aus der Hauptschule und der Polytechnischen Schule.
Erleichterter Zugang zur land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademie für Absolventen der Berufsreifeprüfung oder anderer höherer Schulen (unter bestimmten Bedingungen).
Klare Trennung der Zuständigkeiten: Das Bildungsministerium ist für schulische Belange zuständig, das Landwirtschaftsministerium für die Schulerhaltung und das Personalrecht.
Die Neuregelungen führen zu einer leichten Ersparnis bei den Kosten für Aufnahmeprüfungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.