Das Gesetz ändert die Art und Weise, wie Agrarmarketingbeiträge (insbesondere bei Obst und Gemüse) erhoben werden, stellt auf ein flächenbezogenes System um und ermöglicht die Verrechnung mit Förderungen.
2/3 MehrheitXX11.07.1996
Gesetz
Verfassung
namentliche Abstimmung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Umstellung der Beitragserhebung bei Obst und Gemüse von einem umsatzbasierten auf ein flächenbasiertes System.
Ermöglichung der direkten Verrechnung von Marketingbeiträgen mit staatlichen Förderungen durch die AMA.
Festlegung neuer Höchstbetragssätze für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Milch, Getreide, Fleisch und Gemüse.
Modernisierung der Verwaltung durch die Anerkennung digitaler Ausfertigungen ohne Unterschrift und die Erlaubnis zur digitalen Datenaufbewahrung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.