Anpassung des EG‑Ergänzungsgesetzes an geänderte Sozialversicherungsvorschriften
abgestimmt am
02.10.1996
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das EG‑Ergänzungsgesetz an aktuelle Änderungen im Sozialversicherungsrecht an: Der Prozentsatz wird von 1,9 % auf 1,83 % gesenkt, Verweise in § 5 werden auf neue Paragraphen geändert und ein neuer § 9a regelt das Inkrafttreten der Änderungen.
einfache MehrheitXX02.10.1996
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Prozentsatz für die Berechnung bestimmter Leistungen wird von 1,9 % auf 1,83 % gesenkt.
Die Verweise im § 5 werden von den alten §§ 227 Abs. 1 Z 4 bzw. 228 Abs. 1 Z 10 auf die neuen §§ 227a und 228a ASVG geändert.
Ein neuer § 9a wird eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen regelt: rückwirkend zum 1. Jänner 1994 für die Anpassung in § 5 und zum 1. September 1996 für die Anpassung in § 4.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.