Die Wohnrechtsnovelle 1999 stärkt die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern, verbessert den Schutz vor Obdachlosigkeit und modernisiert die Abrechnungsregeln.
einfache MehrheitXX15.07.1999
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.1999(Die meisten Bestimmungen treten am 1. September 1999 in Kraft; einige Abrechnungsregelungen erst am 1. Jänner 2000. Artikel VII und VIII treten bereits am 1. Jänner 1999 in Kraft.)
Stärkung der Rechte von Minderheitseigentümern gegenüber Mehrheitseigentümern in Eigentümergemeinschaften.
Frühzeitige Benachrichtigung der Gemeinde bei drohendem Wohnungsverlust zur besseren Prävention von Obdachlosigkeit.
Regelung zur Begrenzung von Entgelten bei der Wiedervermietung von Wohnungen.
Einführung eines gesetzlichen Vorzugspfandrechts zur Absicherung von Forderungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.
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