Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum Schutz vor unerwünschter Werbung
abgestimmt am
15.07.1999
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor, um den Versand von unerwünschter elektronischer Post und Massensendungen zu Werbezwecken strenger zu regeln. Empfänger müssen vorab zustimmen können.
einfache MehrheitXX15.07.1999
Gesetz
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 06.07.1999(Datum des Berichts und Antrags des Justizausschusses zur Gesetzesänderung.)
Einführung einer Pflicht zur vorherigen Zustimmung für den Versand von Werbe-E-Mails.
Die erteilte Zustimmung für Werbezwecke muss jederzeit wieder entzogen werden können.
Unerbetene Anrufe zu Werbezwecken werden explizit als Verstoß gegen das Gesetz gewertet.
Der Versand von elektronischer Post als Massensendung ohne Erlaubnis ist untersagt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.