Das bilaterale Abkommen von 1996 zwischen Österreich und Rumänien schützt gegenseitig Investitionen, garantiert gleiche Behandlung wie inländische Investoren und regelt Enteignungen, Geldtransfers sowie die Beilegung von Streitigkeiten.
einfache MehrheitXX31.10.1996
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert, was unter einer Investition zu verstehen ist (z. B. Eigentum, Aktien, geistiges Eigentum, Konzessionen).
Beide Länder verpflichten sich, Investitionen des jeweils anderen Landes zu fördern und rechtlich zu schützen.
Investoren erhalten die gleiche Behandlung wie inländische Investoren, jedoch ohne besondere Präferenzen aus Zollunionen oder Steuerabkommen.
Enteignungen dürfen nur im öffentlichen Interesse, nach rechtmäßigem Verfahren und gegen volle Entschädigung erfolgen; die Entschädigung bemisst sich am Marktwert unmittelbar vor der Enteignung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.