Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den USA regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf, vermeidet Doppelbesteuerung und enthält Anti‑Missbrauch‑Bestimmungen sowie einen Informationsaustausch.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen legt fest, dass Einkommen grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert wird, während bestimmte Einkünfte (z. B. Dividenden, Zinsen) zusätzlich im Quellenstaat besteuert werden dürfen.
Eine "Betriebstätte" ist die Voraussetzung dafür, dass Unternehmensgewinne im anderen Staat besteuert werden können; sie umfasst u. a. Niederlassungen, Fabriken und Büros.
Anti‑Missbrauch‑Klauseln (Art. 16) verhindern, dass reine Holdingstrukturen oder kunstvolle Gestaltungen die Abkommensvorteile ausnutzen.
Durch den Informationsaustausch (Art. 25) erhalten beide Länder Daten, die für die Durchsetzung des Abkommens und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung nötig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.