Ergänzung der Anlage A des BIG‑Gesetzes um ein Grundstück in New York für das Österreichische Kulturinstitut
abgestimmt am
31.01.1996
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das BIG‑Gesetz, indem ein Grundstück in New York in die Anlage A aufgenommen wird, damit die Bundesimmobiliengesellschaft dort das Österreichische Kulturinstitut errichten und betreiben kann. Ziel ist eine kostengünstige Bauweise bei gleichzeitiger Entlastung des Bundesbudgets.
einfache MehrheitXX31.01.1996
Gesetz
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Das BIG‑Gesetz wird novelliert, um ein Grundstück in New York in die Anlage A aufzunehmen.
Durch den Fruchtgenuss darf die Bundesimmobiliengesellschaft das Grundstück wirtschaftlich nutzen und ein Kulturinstitut errichten.
Die Maßnahme soll das Bundesbudget entlasten, weil keine zusätzlichen Kaufkosten für das Grundstück anfallen.
Die Errichtung und der Betrieb des Gebäudes erfolgen im Rahmen einer EU‑konformen Ausschreibung, die bereits vorliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.