Änderung des Familienlastenausgleichs: höhere FLAF‑Beteiligung, Abschaffung von § 39c und neue Regelungen für Freifahrten
Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht den Anteil des Familienlastenausgleichsfonds an den Wochengeldkosten auf 70 %, streicht § 39c (Refundierung von Fahrpreisen) und führt § 39f ein, das die Festlegung von Schüler‑ und Lehrlingsfreifahrttarifen an Ministerabsprachen bindet.einfache Mehrheit XX 10.07.1996
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.1996
- Der Anteil des Familienlastenausgleichsfonds an den Kosten für das Wochengeld wird von 50 % auf 70 % erhöht.
- Der bisherige § 39c, der Refundierungen von Fahrpreisen regelte, wird gestrichen – das spart ab 1998 rund 350 Mio Schilling pro Jahr.
- Ein neuer § 39f legt fest, dass Tarife für Schüler‑ und Lehrlingsfreifahrten nur im Einvernehmen zweier Minister festgelegt werden dürfen; der Umweltminister kann Grund‑ und Finanzierungsverträge abschließen.
- Übergangsregelungen: Ansprüche aus § 39c können bis zum 30. April 1998 geltend gemacht werden; Unterlagen müssen bis spätestens 31. Dezember 2003 aufbewahrt werden.
Dokumente (PDFs)
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