Sicherheitsvorschriften und Waffenverbot in Gerichtsgebäuden
abgestimmt am
27.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz verbietet künftig das Mitführen von Waffen in Gerichtsgebäuden, führt verpflichtende Sicherheitskontrollen ein und regelt die Verwahrung sowie Ausfolgung von Waffen. Ausnahmen gelten für Personen mit dienstlicher Waffenpflicht oder nach behördlichem Bescheid. Die Kontrollen werden überwiegend von privaten Sicherheitsfirmen durchgeführt; Verstöße können zu Wegweisung und Zwangsmaßnahmen führen.
einfache MehrheitXX27.11.1996
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Ein generelles Verbot der Mitnahme von Waffen in Gerichtsgebäude wird eingeführt.
Ausnahmen vom Verbot gelten für Personen, die aus dienstlichen Gründen Waffen tragen dürfen (z. B. Sicherheitskräfte, Richter) oder für im Einzelfall nach Bescheid gestattete Mitnahmen.
Beim Betreten eines Gerichtsgebäudes muss jede Person einer Sicherheitskontrolle nachkommen; diese kann technische Hilfsmittel (Metalldetektoren, Handsuchgeräte) und die Vorweisung von mitgeführten Gegenständen umfassen.
Wer sich weigert, einer Kontrolle zu folgen oder eine gefundene Waffe nicht abgibt, kann aus dem Gerichtsgebäude verwiesen und bei weiterer Verweigerung mit unmittelbarer Zwangsgewalt (unter Schonung) belegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.