Das 1996 geschlossene Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Litauen regelt die Förderung, den Schutz und die Behandlung von Investitionen beider Länder. Es garantiert Inländergleichbehandlung, Meistbegünstigung und eine faire Entschädigung bei Enteignungen sowie freie Geldtransfers. Streitigkeiten können über ein internationales Schiedsverfahren beigelegt werden.
einfache MehrheitXX31.10.1996
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert klar, welche Vermögenswerte als Investitionen gelten und wer als Investor gilt.
Investoren erhalten in beiden Ländern die gleiche Behandlung wie heimische Investoren (Inländergleichbehandlung) und können im besten Fall von Meistbegünstigungen profitieren.
Enteignungen sind nur zulässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen, diskriminierungsfrei erfolgen, ein rechtmäßiges Verfahren durchlaufen und eine marktgerechte Entschädigung gezahlt wird.
Freier Transfer von Kapital, Erträgen, Darlehen und Entschädigungen in frei konvertierbarer Währung muss ohne ungebührliche Verzögerung erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.