Erweiterung und Verschärfung des Bäderhygienegesetzes
abgestimmt am
30.10.1996
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bäderhygienegesetz auf Oberflächengewässer, Warmsprudelbecken und Kleinbadeteiche, führt neue Bewilligungs‑ und Kontrollpflichten ein und erhöht Strafen bei Verstößen.
einfache MehrheitXX30.10.1996
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich wird erweitert: Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbecken, Sauna‑Anlagen, Bäder an Oberflächengewässern, Kleinbadeteiche und Badestellen werden künftig vom Gesetz erfasst.
Für Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbecken und Kleinbadeteiche ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Die Betriebsbewilligung wird zunächst befristet erteilt und muss jährlich verlängert werden.
Die Bezirksverwaltungsbehörde muss während der Badesaison die Wasserqualität an Badestellen prüfen, mindestens sechs Messungen pro Saison durchführen und bei Überschreitung von Grenzwerten ein Badeverbot erlassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.