Das Medizinproduktegesetz (MPG) setzt EU‑Richtlinien in österreichisches Recht um, definiert Medizinprodukte, legt Sicherheits‑ und Leistungsanforderungen fest, führt die CE‑Kennzeichnung ein, regelt das Inverkehrbringen, Meldesysteme, Implantatregister, Klassifizierung, Konformitätsbewertung durch benannte Stellen und Vorgaben für klinische Prüfungen sowie Werbung.
einfache MehrheitXX30.10.1996
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich und die grundlegenden Begriffe (z. B. Medizinprodukt, Zubehör, Hersteller).
Grundlegende Anforderungen verlangen, dass Medizinprodukte sicher und leistungsfähig sind und keine unvertretbaren Risiken für Patienten, Anwender oder Dritte darstellen.
Hersteller müssen eindeutige Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache bereitstellen.
Nur CE‑gekennzeichnete Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden; Sonderausnahmen gelten für klinische Prüfungen und Sonderanfertigungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.