Novelle 1996 zum Strafvollzugsgesetz – innere Revision & erweiterte Vollzugsbefugnisse
abgestimmt am
27.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Strafvollzugsgesetz: Es führt eine innere Revision ein und erweitert die Durchsuchungs‑, Wegweisungs‑ und Waffenbefugnisse von Strafvollzugsbediensteten. Inkrafttreten am 1. Januar 1997.
einfache MehrheitXX27.11.1996
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Gesetzesentwurf führt eine innere Revision ein, die die wirtschaftliche und rechtmäßige Ausführung des Strafvollzugs überwacht und dem Justizministerium Bericht erstattet.
Strafvollzugsbedienstete erhalten erweiterte Durchsuchungsbefugnisse für Personen, die sich im Anstaltsbereich aufhalten, inklusive Taschen und sonstiger Behältnisse.
Die inhaltliche Kontrolle von mitgeführten Unterlagen bei Besuchern ist nur zulässig, wenn ein begründeter Verdacht einer Gefährdung vorliegt.
Langfeuerwaffen dürfen in bestimmten Anstalten für den Postdienst als Dienstwaffe geführt werden, wenn die Gefahrenlage dies rechtfertigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.