Österreich‑Schweden‑Abkommen über soziale Sicherheit (1996)
abgestimmt am
29.11.1996
Zusammenfassung
Das 1996 zwischen Österreich und Schweden geschlossene Sozialversicherungsabkommen ersetzt das alte Abkommen von 1975/1982, wendet die EU‑Verordnungen 1408/71 und 574/72 auf nicht erfasste Personen an und regelt Gleichbehandlung, Kostenerstattungen sowie Streitbeilegung.
einfache MehrheitXX29.11.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen ersetzt das alte bilaterale Abkommen von 1975/1982 und tritt mit Unterzeichnung am 21. März 1996 in Kraft.
Die EWG‑Verordnungen 1408/71 und 574/72 gelten für alle Personen, die nicht bereits durch diese Verordnungen erfasst sind.
Staatsangehörige beider Länder werden unabhängig vom Wohnort gleichbehandelt.
Die Vertragsparteien können Kostenerstattungen per Pauschalbetrag oder Verzicht vereinbaren, um außergewöhnliche finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.