Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1996 – Verfahrensvereinfachung und Priorisierung im Abwassersektor
abgestimmt am
12.06.1997
Zusammenfassung
Die 1996er Novelle des Wasserrechtsgesetzes führt zahlreiche redaktionelle Änderungen und neue Regelungen ein, die Verfahren vereinfachen, Prioritäten im Abwassersektor setzen und den Stand der Technik als Mindeststandard verankern.
einfache MehrheitXX12.06.1997
Gesetz
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Die Formulierung wird geändert, sodass eine Ableitung aus einem öffentlichen Gewässer zu anderen Zwecken nicht den Status des Gewässers als öffentlich aufhebt.
Der Stand der Technik wird als allgemeiner Mindeststandard für alle wasserrechtlichen Vorhaben festgeschrieben; Abweichungen sind nur erlaubt, wenn sie den Gewässerschutz nicht gefährden.
Die Überschrift wird zu „Abgabe ungenutzter Wassermengen“ geändert, um die Möglichkeit zu schaffen, nicht genutztes Wasser auch außerhalb der Landwirtschaft abzuwickeln.
Die Formulierung wird erweitert, sodass neben der Festlegung von Anpassungszielen auch die Vorlage entsprechender Projektdokumente verlangt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.