Novelle des Bundesvergabegesetzes zur EU‑Umsetzung
abgestimmt am
28.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Bundesvergabegesetz auf Dienstleistungsaufträge, legt neue Schwellenwerte fest und stärkt Transparenz und Aufsicht.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich wird auf Liefer‑, Bau‑, Baukonzessions‑ und Dienstleistungsaufträge ausgedehnt, damit alle Auftragsarten der EU‑Richtlinien erfasst werden.
Neue Schwellenwerte werden eingeführt (z. B. 130 000 SZR bei Lieferungen, 200 000 ECU bei Dienstleistungen), um die Anwendung der EU‑Richtlinien zu bestimmen.
Auftraggeber müssen zu Beginn des Haushaltsjahres eine Vor‑Informationsbekanntmachung veröffentlichen, die geplante Aufträge oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte auflistet.
Liefer‑ und Bauaufträge können im Verhandlungsverfahren vergeben werden, wenn kein geeignetes Angebot im offenen oder nicht‑offenen Verfahren vorliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.