Gesetz zur Sicherung der Lebensmittelversorgung (1997‑1998)
abgestimmt am
12.12.1996
Zusammenfassung
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 erlaubt dem Bundesminister, bei drohender Versorgungsstörung Lenkungsmaßnahmen für bestimmte Waren zu ergreifen. Es definiert einen Warenkatalog und legt Befugnisse, Verfahren sowie Straf- und Entschädigungsregelungen fest. Gültig vom 01.01.1997 bis 31.12.1998.
2/3 MehrheitXX12.12.1996
Gesetz
Verfassung
Zivilschutz
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft kann bei drohender Versorgungsstörung sofort Lenkungsmaßnahmen anordnen, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern.
Lenkungsmaßnahmen gelten für Lebensmittel, Trinkwasser, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel sowie Saat‑ und Pflanzgut.
Die Maßnahmen umfassen Verbote, Gebote, Meldepflichten und können im Notfall Eigentumsrechte einschränken.
Für die Erlassung von Verordnungen ist grundsätzlich die Zustimmung des Hauptausschusses nötig; bei Gefahr in Verzug können sie sofort wirksam werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.