Bundesgesetz über ergänzende Schutzzertifikate (1996)
abgestimmt am
12.12.1996
Zusammenfassung
Das Schutzzertifikatsgesetz 1996 regelt die Erteilung, Gebühren und Verwaltung ergänzender Schutzrechte zu Patenten. Anmeldungen erfolgen schriftlich beim Patentamt gegen Gebühr, Jahresgebühren sind gestaffelt und das Register ist öffentlich einsehbar.
einfache MehrheitXX12.12.1996
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Schutzzertifikate ergänzen bestehende Patente und werden vom Österreichischen Patentamt nach EU‑Verordnungen erteilt.
Die Anmeldung eines Schutzzertifikats muss schriftlich beim Patentamt erfolgen und kostet 3 000 S.
Entspricht die Anmeldung nicht den Vorgaben, wird eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt; bei Nichtbehebung erfolgt Rückweisung.
Ein Schutzzertifikat wird erteilt, ohne zu prüfen, ob bereits ein Zertifikat für das gleiche Erzeugnis besteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.