Gründung der Nationalparkgesellschaft Donau‑Auen GmbH
abgestimmt am
30.10.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz von 1996 erlaubt die Gründung einer gemeinnützigen GmbH, der Nationalpark Donau‑Auen GmbH, zur Verwaltung des Nationalparks. Der Bund, Wien und Niederösterreich teilen sich die Finanzierung von Gründungs‑, Infrastruktur‑ und Betriebskosten. Das Gesetz trat am 1. Dezember 1996 in Kraft.
einfache MehrheitXX30.10.1996
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Finanzminister und den Ländern Wien und Niederösterreich, die gemeinnützige Nationalparkgesellschaft Donau‑Auen GmbH zu gründen.
Der Sitz der Gesellschaft ist zunächst Wien, kann aber auf Wunsch in eine Nationalparkgemeinde in Niederösterreich verlegt werden.
Der Bund trägt 50 % der Gründungs‑ (max. 200 000 S) und Stammkapital‑Kosten (500 000 S) sowie 50 % der Infrastruktur‑ (max. 17 Mio S) und laufenden Betriebskosten des Nationalparks.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.