Österreich‑Ungarn: Abkommen zur gegenseitigen Katastrophenhilfe
abgestimmt am
11.12.1997
Zusammenfassung
Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen für freiwillige, kostenfreie Hilfseinsätze bei Katastrophen zwischen Österreich und Ungarn und regelt Grenzübertritt, Zollformalitäten sowie Haftungsfragen.
einfache MehrheitXX11.12.1997
Andere
Verfassung
Zivilschutz
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die zuständigen Behörden (Bundesminister für Inneres und Burgenländische Landesregierung) dürfen gegenseitige Hilfeersuchen entgegennehmen und koordinieren.
Hilfsmannschaften benötigen weder Pass noch Aufenthaltsgenehmigung; bei dringendem Bedarf dürfen sie außerhalb offizieller Grenzübergänge einreisen.
Ein- und Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen sowie Hilfsgütern ist zollfrei, solange sie für den Einsatz bestimmt sind.
Der Entsendestaat hat keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung, außer wenn die Hilfe über vermittelnde Organisationen erfolgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.