Beitrag Österreichs zur 7. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
abgestimmt am
28.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt Österreich, bis zu 199 921 927 Schilling an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zu zahlen, um die siebte Wiederauffüllung seiner Mittel zu unterstützen. Die Zahlung erfolgt in drei Raten zwischen 1997 und 1998, und das Finanzministerium ist zuständig.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Österreich leistet bis zu 199 921 927 Schilling (etwa 14,5 Mio. €) als Beitrag zur siebten Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds.
Der Bundesminister für Finanzen ist für die Durchführung und Überwachung der Zahlung verantwortlich.
Die Zahlung erfolgt in drei gleichen Raten am 31. Jänner 1997, 30. Juni 1997 und 30. April 1998, entweder bar oder durch Ausgabe von Bundesschatzscheinen.
Der Beitrag entspricht 1 % der geplanten Gesamtsumme; bei Verbesserung der Situation kann er auf 1,25 % (entsprechend dem Höchstbetrag) angehoben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.