Verlängerung und Pfandrechtsregelung im Energielenkungsgesetz 1982
abgestimmt am
12.12.1996
Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert das Energielenkungsgesetz 1982 bis Ende 1998, passt Ministeriumsbezeichnungen an und führt ein Pfandrecht für Energieträger ein, das auch Entschädigungsforderungen umfasst.
2/3 MehrheitXX12.12.1996
Gesetz
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Das Gesetz wird vom 1. Jänner 1997 bis zum 31. Dezember 1998 gültig, wodurch die bisherige Befristung am 31. Dezember 1996 aufgehoben wird.
Ein Pfandrecht an Energieträgern wird eingeführt, das bei Lenkungsmaßnahmen auch die Entschädigungsforderung des Pfandrechtsinhabers abdeckt.
Die Bezeichnung „öffentliche Wirtschaft und Verkehr“ wird zu „Wissenschaft, Verkehr und Kunst“ geändert, um den aktuellen Ministerialbezeichnungen zu entsprechen.
Ein neuer Absatz (1a) legt fest, dass mehrere Paragraphen des Gesetzes am 1. Jänner 1997 in Kraft treten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.