Reorganisation der Wiener Bezirksgerichte und Modernisierung der Justiz
abgestimmt am
27.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz reorganisiert die Wiener Bezirksgerichte: ein neues Gericht Meidling wird geschaffen, mehrere Bezirksgerichte erhalten erweiterte Zuständigkeiten und das Exekutions‑ sowie das Strafbezirksgericht werden abgeschafft. Zusätzlich werden EU‑Vorabentscheidungen ausgeweitet und das Mahnverfahren automatisiert.
einfache MehrheitXX27.11.1996
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Ein neues Bezirksgericht Meidling wird eingerichtet, das dieselben Zuständigkeiten wie die anderen Voll‑Bezirksgerichte hat (Zivil‑, Exekutions‑ und Strafsachen).
Die Bezirksgerichte Favoriten, Hietzing und Fünfhaus erhalten zusätzlich die Zuständigkeit für sämtliche Exekutions‑ und allgemeinen Strafsachen.
Das Exekutionsgericht Wien und das Strafbezirksgericht Wien werden aufgelöst und deren Aufgaben auf die genannten Bezirksgerichte übertragen.
Der Anwendungsbereich von § 90a des Gerichtsorganisationsgesetzes wird erweitert, sodass künftig alle Arten von Vorabentscheidungsverfahren – auch solche aus zukünftigen EU‑Verträgen – abgedeckt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.