Bundesgesetz zur Dokumentation im Gesundheitswesen (1997)
abgestimmt am
29.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz verpflichtet Krankenhäuser, Diagnosen nach ICD und ausgewählte Leistungen zu erfassen, regelmäßig Berichte an das Bundesministerium zu senden und bei Verstößen Geldstrafen zu riskieren.
einfache MehrheitXX29.11.1996
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Krankenanstalten müssen Diagnosen nach der internationalen ICD‑Klassifikation erfassen und ausgewählte medizinische Einzelleistungen melden.
Jährliche Berichte über Diagnosen und Leistungen sind bis zum 31. März für das Vorjahr in maschinenlesbarer Form an das Bundesministerium zu senden; für landesfinanzierte Einrichtungen übernehmen die Länder die Meldung.
Ein Pilotprojekt in ausgewählten Krankenhäusern soll ein Dokumentationssystem für den spitalsambulanten Bereich entwickeln und dessen Meldungsintervalle festlegen.
Alle Krankenanstalten müssen Statistik‑ und Kostendaten (Personal, Ausstattung, Kostenstellen) jährlich in maschinenlesbarer Form melden; Fristen variieren zwischen 28. Februar und 31. Mai je nach Datenart.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.