Änderung des Ärztegesetzes: mehr Flexibilität für Turnusärzte & reduzierte Facharztpräsenz
abgestimmt am
29.11.1996
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ärztegesetz 1984, um Turnusärzten mehr Eigenständigkeit zu geben und die verpflichtende Facharztpräsenz in Krankenhäusern zu reduzieren – insbesondere durch neue Regelungen für Rufbereitschaft und Ausnahmen bei bestimmten Fachbereichen.
einfache MehrheitXX29.11.1996
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Turnusärzte dürfen künftig bei ausreichender Qualifikation vorübergehend ohne ständige Aufsicht eines ausbildenden Facharztes arbeiten.
Die Pflicht, dass Fachärzte nur in ihrem eigenen Sonderfach tätig sein dürfen, wird für Arbeitsmedizin, Notarztdienste sowie für die Fachbereiche Anästhesiologie/Intensivmedizin, Chirurgie, Innere Medizin und Unfallchirurgie gelockert.
In Schwerpunktkrankenanstalten bleibt die permanente Anwesenheit von Fachärzten nur in den genannten Sonderfächern (Anästhesiologie, Intensivmedizin, Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Kinder‑ und Jugendheilkunde, Psychiatrie, Unfallchirurgie) zwingend erforderlich.
In Standardkrankenanstalten reicht im Nacht‑, Wochenend‑ und Feiertagsdienst die permanente Anwesenheit von Fachärzten aus den Sonderfächern Anästhesiologie/Intensivmedizin, Chirurgie, Innere Medizin oder Unfallchirurgie; in allen anderen Fällen kann Rufbereitschaft ausreichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.