Das Bundesgesetz regelt die Unterrichts‑ und Organisationsordnung für Schulen für Berufstätige, definiert Aufnahmebedingungen, Prüfungen, Leistungsbewertung, Pflichten der Studierenden und Verwaltungsstrukturen.
2/3 MehrheitXX27.02.1997
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Das Gesetz gilt für alle öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Schulen für Berufstätige, die im Schulorganisationsgesetz geregelt sind.
Zur Aufnahme als ordentlicher Studierender muss der Bewerber die gesetzlichen Aufnahmvoraussetzungen, die gesundheitliche Eignung und das Nicht‑Besitzen einer gleichwertigen Ausbildung erfüllen.
Ein außerordentlicher Studierender wird nur aufgenommen, wenn alle ordentlichen Bewerber bereits zugelassen wurden und keine Klassen‑ oder Gruppenteilung entsteht.
Der Schulleiter teilt die Studierenden in Klassen ein und legt die Lehrfächerverteilung unter Berücksichtigung pädagogischer Grundsätze fest.
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