Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss von 25 Mio. Schilling an das Land Burgenland (1996)
abgestimmt am
28.11.1996
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz von 1996 gewährt dem Burgenland einen einmaligen Zweckzuschuss von 25 Millionen Schilling für Infrastruktur und besondere Projekte zur Festigung der Zugehörigkeit zur Republik Österreich.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Gesetz
Gliedstaat
Schwerpunkte
Ein einmaliger Zweckzuschuss von 25 Millionen Schilling wird dem Land Burgenland gewährt.
Der Bund kann die Verwendung des Zuschusses prüfen und bei missbräuchlicher Nutzung das Geld zurückfordern.
Das Bundesministerium für Finanzen ist für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich.
Der Zweck des Zuschusses ist die Verbesserung der Infrastruktur und besondere Vorhaben zur Festigung der Zugehörigkeit Burgenlands zur Republik Österreich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.