2. Sozialrechts‑Änderungsgesetz 1996 – Pflegekostenzuschuss und Landesfonds‑Finanzierung
abgestimmt am
29.11.1996Zusammenfassung
Das Gesetz ändert mehrere Sozialversicherungsgesetze, führt einen Pflegekostenzuschuss ein und benennt öffentliche Krankenhäuser in "landesfondsfinanzierte Krankenanstalten" um. Es regelt die Zusammenarbeit mit den Landesfonds und tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein Pflegekostenzuschuss wird eingeführt, den die Versicherungsträger bei Anstaltspflege zahlen, wenn keine vertraglich gebundene Krankenanstalt verfügbar ist.
- Der Begriff "öffentliche Krankenanstalt" wird durch "landesfondsfinanzierte Krankenanstalt" ersetzt, um die neue Finanzierungsstruktur zu reflektieren.
- Die Monatsangaben für Fristen werden von Mai/Oktober zu April/September geändert.
- Die Verteilung der Beiträge an die Landesfonds wird nach einem Schlüssel geregelt, der auf den Zusatzbeiträgen der einzelnen Träger basiert.
Abstimmung
SPÖ (71)
ÖVP (52)
F (42)
L (9)
GRÜNE (9)
Abstimmung
SPÖ
(71)
ÖVP
(52)
F
(42)
L
(9)
GRÜNE
(9)
Referenziert in
2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 (AA-122)
einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Abänderung
2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 (AA-120)
einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Abänderung
2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 (AA-121)
einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Abänderung
2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 (AA-119)
einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Abänderung
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt (208/UEA)
einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Entschließung
Chipkarte anstatt des Krankenscheins (209/UEA)
einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Entschließung
Änderung des Arbeitslosenversicherungsrechts (207/UEA)
einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Entschließung
Einführung eines Chipkartensystems (16/AEA)
einfache Mehrheit XX 29.11.1996
Andere
Dokumente (PDFs)
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